Vorkaufsrecht: Wem steht die Immobilie zu?

Bei einer Wohnungsumwandlung in Eigentum hat ein dingliches Vorkaufsrecht fĂŒr Angehörige Vorrang vor dem Mietervorkaufsrecht, selbst wenn das MietverhĂ€ltnis zuvor bestand. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 48/23). Das dingliche Recht bleibt dabei selbst nach einer Scheidung bestehen, wenn sich die Expartner entsprechende dingliche Vorkaufsrechte zugesprochen hatten.

Im spezifischen Fall hatte der Ex-Ehemann der Ex-Ehefrau ein dingliches Vorkaufsrecht eingerĂ€umt, das trotz der Scheidung und nachfolgenden Vermietung bestehen blieb. Nun wollte er seine Wohnung verkaufen. Neben seiner Exfrau wollte auch sein Mieter die Wohnung kaufen und machte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Exmann verkaufte die Wohnung an seinen Mieter. Dagegen zog seine Exfrau vor Gericht. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dieses Recht gegenĂŒber dem Mietervorkaufsrecht Vorrang hat.

FĂŒr EigentĂŒmer, Angehörige und Mieter bedeutet diese Entscheidung, dass die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit, sich gegebenenfalls rechtliche Beratung zu suchen. So können die eigenen Rechte und Pflichten in solchen komplexen Situationen besser erfasst werden.

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