Heizen: Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter

Die Heizsaison wirft regelmĂ€ĂŸig Fragen zu den Rechten und Pflichten Vermietern und Mietern auf. Vermieter sind verpflichtet, eine funktionierende Heizung zur VerfĂŒgung zu stellen, die wĂ€hrend der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) den Mindeststandard an Raumtemperatur gewĂ€hrleistet. Sollte dies nicht der Fall sein, können Mieter unter UmstĂ€nden eine Mietminderung verlangen. MĂ€ngel wie ein Heizungsausfall mĂŒssen vom Vermieter unverzĂŒglich behoben werden.

Die Heizung muss wĂ€hrend der Heizperiode eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius tagsĂŒber und 18 Grad Celsius nachts gewĂ€hrleisten. Diese Regelung kann durch den Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Mieter sind nicht verpflichtet, stĂ€ndig zu heizen. Sie sollten aber darĂŒber Bescheid wissen, dass falsches Heizverhalten SchĂ€den an der Wohnung wie Feuchtigkeit oder Schimmel verursachen kann. Die Grundtemperatur sollte mindestens 16 Grad Celsius betragen, um solche SchĂ€den zu vermeiden.

Falls die Heizung im Winter ausfĂ€llt, sollten Mieter den Defekt umgehend melden, am besten schriftlich. Der Vermieter muss dann schnell reagieren und ist verpflichtet, die Reparatur vorzunehmen. Bei fehlender Reaktion kann der Mieter selbst eine Firma beauftragen oder die Miete mindern. Um Heizkosten zu senken, können Mieter durch richtiges LĂŒften, EntlĂŒften der Heizkörper und das Einhalten einer angemessenen Raumtemperatur effektiv sparen.

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