Police: Versicherer haftet bei fehlender Beratung

Ein GebĂ€udeversicherer ist verpflichtet, den KĂ€ufer einer versicherten Immobilie zu beraten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 1 O 164/21). Möchte der KĂ€ufer die bestehende Versicherung ĂŒbernehmen oder fĂŒr die PrĂ€mienzahlung aufzukommen, macht dies gegenĂŒber der Versicherung deutlich und es erfolgt keine Beratung, kann der Versicherer fĂŒr eine mögliche Unterversicherung haften. Im konkreten Fall musste der Versicherer fĂŒr einen Schaden von 118.000 Euro aufkommen. Er wies den Interessenten nicht daraufhin, dass er eine eigene Versicherung abschließen muss.

Der Streit entstand, als ein Mann versuchte, die bestehende GebĂ€udeversicherung seiner Ex-Frau zu ĂŒbernehmen. Vorab hatte er das bei einer Scheidung ein GrundstĂŒck mit Einfamilienhaus ĂŒbertragen bekam. Der Mann befĂŒrchtete, dass seine Exfrau die PrĂ€mie nicht mehr zahlen kann, informierte den Versicherer und wollte die Versicherung auf sich umschreiben lassen. Der Versicherer lehnte die Umschreibung jedoch ab, weil die Zustimmung der Exfrau fehlte. Der Mann versuchte draufhin vergeblich, diese einzuholen. Die Versicherung informierte ihn allerdings nicht darĂŒber, dass er selbst eine neue Versicherung abschließen könne.

Nachdem ein Leitungswasserschaden auftrat und die Versicherung aufgrund ausbleibender Zahlungen nicht regulierte, klagte der Mann auf Schadensersatz. Das OLG Karlsruhe entschied zugunsten des KlĂ€gers und betonte, dass der Versicherer seine Beratungspflicht verletzt habe. Die einfache Mitteilung, dass eine Umschreibung nur mit Zustimmung der vorherigen Versicherungsnehmerin möglich sei, sei unzureichend. Der Versicherer hĂ€tte den Erwerber darauf hinweisen mĂŒssen, eine eigene Versicherung abzuschließen, damit der gewĂŒnschten Schutz gewĂ€hrleistet werden kann.

© immonewsfeed

Besuchen Sie uns fĂŒr Aktuelles auch auf unseren Social Media-KanĂ€len.

Kessel Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlĂŒsselt ĂŒbertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben..
Gerne fĂŒr Sie da!

Sprechen Sie uns an!
Tel. 02153 / 900 21 45